Informationen über die Verarbeitung der durch die Videoüberwachungsanlage erhobenen Personenbezogenen daten durch die Medizinische Einrichtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erlauben uns, Sie in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und Belehrung der Betroffenen (nachfolgend „EU-DSGVO“) davon in Kenntnis zu setzen, wie unsere medizinische Einrichtung GENNET, s.r.o., mit Sitz in Praha 7, IČ: 27080234, eingetragen im Handelsregister, das vom städtischen Gericht in Prag geführt wird, Abteilung C, Akte 94758, als Verantwortlicher (nachfolgend „Verantwortlicher“) Ihre personenbezogenen Daten, die durch die Videoüberwachungsanlage erhoben wurden, verarbeitet sowie über die damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Als personenbezogen Daten gelten sämtliche Informationen über bestimmte oder bestimmbare natürliche Personen (die auch als „betroffene Person“ bezeichnet werden); als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten in einem solchen Umfang, in welchem er sie beim Betrieb der Videoüberwachungsanlage erhoben hat. Der Verantwortliche verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gültigen und allgemein verbindlichen tschechischen Rechtsvorschriften und zur Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten.
Persönliche Daten werden von Kamerasystemen verarbeitet. Die Kameras fangen nur den Außenbereich neben dem Gebäude der Firma ein, vor allem den Firmenparkplatz, den Fußweg vor den Eingängen, die Eingänge in das Gebäude, die Einfahrt auf das Firmengelände und die öffentlich zugänglichen Innenräume wie die Flure, das Treppenhaus, Warteräume, den Fahrstuhl, den Speisesaal. Die Räume, die allgemein nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sind, wie die Praxisräume, die OP-Räume und die Räume vor dem OP, die Schwesternräume, die Zimmer auf der Station, die Laboratore, die Abgaberäume, die technischen Räume und die Büros werden nicht überwacht. Auch die Räume, die nur für private Handlungen bestimmt sind, wie z.B. Toiletten und Duschen, werden nicht überwacht.
Ein Gebäudeplan, ergänzt durch die genaue Lage der konkreten Kameras, ist Teil dieses Dokuments. In den überwachten Räumen und vor dem Eingang zu ihnen wird über das Kamerasystem mithilfe von Informationstafeln und Piktogrammen, die auf das Vorhandensein der Kameras hinweisen, informiert.
Die Videoüberwachungsanlage wird ununterbrochen betrieben, wobei bei allen Kameras auch die kontinuierliche Aufzeichnung aufgenommen wird. Die Aufzeichnungen aus der Videoüberwachungsanlage werden in Übereinstimmung mit den gültigen Gesetzen und im Hinblick auf den Zweck der Erhebung für die Zeit von 7 – 30 Tagen gespeichert.
Wenn wir Ihren Antrag erhalten, setzen wir Sie über die eingeleiteten Maßnahmen unverzüglich und in jedem Fall innerhalb eines Monats nach Erhalt des Antrags in Kenntnis. Diese Frist kann im Bedarfsfall und in Anbetracht der Komplexität und der Anzahl der Anträge um weitere zwei Monate verlängert werden. Unsere Gesellschaft ist in bestimmten Fällen, die durch EU-DSGVO festgesetzt sind, nicht verpflichtet, diesem Antrag völlig oder teilweise stattzugeben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Antrag offensichtlich unbegründet oder unangemessen ist, insbesondere weil er sich wiederholt. In solchen Fällen können wir eine angemessene Gebühr (i) erheben, die die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Bereitstellung der angeforderten Informationen oder Mitteilungen betreffen oder mit der Vornahme der angeforderten Handlungen verbunden sind oder (ii) den Antrag ablehnen.
Wenn wir den oben angeführten Antrag erhalten haben, aber an der Identität des Antragstellers begründete Zweifel haben sollten, können wir ihn zur Mitteilung von nachträglichen Informationen, die für die Bestätigung seiner Identität notwendig sind, auffordern.
Des Weiteren steht Ihnen das Recht zu, sich mit Ihrem Ersuchen an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten direkt zu wenden, wenn Sie vermuten sollten, dass personenbezogene Daten nicht in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften verarbeitet werden, und zwar am Ort Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes, am Ort der Beschäftigung oder an dem Ort, in dem es zu dem angeblichen Verstoß kam. Wenn Ihnen infolge der Verarbeitung personenbezogener Daten ein anderer Schaden als Vermögensschaden entstanden ist, so ist bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs nach einem besonderen Gesetz vorzugehen.
Wir teilen Ihnen mit, dass unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten ernannt hat, dessen Kontaktdaten Sie hier finden: Bc. Rita Novoseletska, E-Mail: dpo@akdap.cz.