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Am  6. November 2011 wurde im Parlament der Tschechischen Republik ein Paket der Reformgesetze verabschiedet, das die assistierte Reproduktion betrifft und die existierende Rechtsgestaltung ersetzt. Laut genehmigter Regelung können nunmehr nur Frauen im Alter von höchstens 49 Jahren ein assistierte Reproduktion untergehen. Das Gesetz enthält auch die Űbergangsregelungen und die Patientinen, die schon eine Behandlung untergehen, werden wahrscheinlich die Gelegenheit haben, die schon existierenden Embryos zu transferieren. Die Erklärung wird weiter präzisiert. Das Gesetz reguliert auch die Behandlung mit nicht verwendeten Embryos. Das Gesetz wird vier Monate nach seiner Erklärung in der Gesetzsammlung, also im ersten Vierteljahr 2012 gültig Gültigkeit erlangen.

Wenn nötig, wird Ihnen das IPO (International Patient Office) weitere Informationen erteilen. Sie können uns unter ivf@gennet.eu kontaktieren.

GENNET Team

 

 

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