Sie haben die Möglichkeit, das Gesicht Ihres Kindes bereits zu Beginn seiner Entwicklung mittels einer 4D Abbildung auf dem Gerät GE Voluson 730 zu sehen.
Am geeignetsten ist der Zeitraum zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche. Lassen Sie sich bei unseren Geburtshelferinnen einen Termin geben, die zur Durchführung einer 4D Abbildung ebenfalls berechtigt sind.
Eine 4D Abbildung der Gesichtsform des Embryos kann eine Ultraschalluntersuchung nicht ersetzen. Es handelt sich um keine diagnostische Untersuchung, sondern um eine computergesteuerte Rekonstruktion.
Eine 4D Abbildung können wir nur auf Ihren eigenen Wunsch hin und ohne Anweisung des behandelnden Arztes durchführen, sie wird allerdings von der Krankenkasse nicht bezahlt. Preise entnehmen Sie bitte dem Katalog unserer Dienstleistungen.
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